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In der Richtlinie soll nun zusätzlich zu den bisherigen Kriterien auch die Biodiversität, die Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Klimawandel und Risiken von Naturkatastrophen Berücksichtigung finden. Die Öffentlichkeit soll in allen Phasen der Umweltprüfung stärker einbezogen werden als bisher, so der Berichterstatter. Dadurch könnten Anzahl und Kosten von Rechtstreitigkeiten reduziert werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden sei die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden unabdingbar, merkte Zanoni an. Bei Projekten mit stark nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt soll es darüber hinaus auch eine ex-post Untersuchung geben zusammen mit der Pflicht Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, sollte es zu einem negativen Ergebnis kommen. Extra in die Richtlinie aufnehmen will der Berichterstatter die Exploration von Schiefergas und -öl, da derartige Projekte sonst nicht der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen würden.
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