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„27. Wir betonen unsere Entschlossenheit zur nachhaltigen und friedlichen Beilegung von Disputen auf der Grundlage der Prinzipien und Absichten der UN-Charta. Wir verurteilen unilaterale, militärische Interventionen und Wirtschaftssanktionen, die einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die universell anerkannten Normen der internationalen Beziehungen darstellen. Vor diesem Hintergrund betonen wir die einzigartige Bedeutung der unteilbaren Natur der Sicherheit, und daß kein Staat seine Sicherheit auf Kosten der Sicherheit anderer stärken sollte.“
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