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238 Änderungsanträge gibt es insgesamt, und das, obwohl der Regner-Bayet-Bericht zur länderspezifischen Berichterstattung recht kurzgehalten wurde. Nach wie vor stehen die Nettomindestumsätze der Unternehmen in Diskussion, ab denen jene dazu verpflichtet werden sollen, ihre Steuern und Gewinne länderweise offenzulegen. Der Kommissionsvorschlag sieht hier eine Grenze von 750 Millionen Euro analog zu den OECD-BEPS-Richtlinien vor. Die EVP und ENF begrüßen diese Grenze als neuen internationalen Standard. Der Regner-Bayet-Bericht hingegen schlägt die Anwendung einer 40 Millionen Euro-Grenze vor, die so bereits in der EU-Rechnungslegungsrichtlinie existiert und auf einer legalen Definition aufbaut, die Unternehmen ab dieser Größe nicht mehr kleineren und mittleren Unternehmen zurechnet. Diese deutlich niedrigere Grenze könnte sicherstellen, dass 80 % aller relevanten Unternehmen in die Richtlinie aufgenommen werden. Bei einer Grenze von 750 Millionen wäre das nur für 10 % der Unternehmen der Fall, wie Pascal Durand von der Grünen/EFA-Fraktion betont. Auch gelte es hier innereuropäische Kohärenz zu bewahren, und daher keine neuen Grenzen wie die 750 Millionengrenze einzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Steuern bezahlen, sollen ebenfalls von mehr Transparenz und fairem Wettbewerb profitieren dürfen.
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