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StaatsbürgerInnen aus NICHT-EU/EWR-Ländern, die für 1 Semester nominiert sind und nicht länger als 6 Monate bleiben (mit Ausnahme von japanischen StaatsbürgerInnen), müssen ein D-Visum bei der Österreichischen Botschaft im Heimatland beantragen, bevor Sie nach Österreich einreisen. Visa können in Österreich NICHT beantragt und auch NICHT verlängert werden. Bitte kontaktieren Sie die Österreichische Botschaft in Ihrer Heimat für genauere Informationen. Sobald wir die Bewerbungsunterlagen von Ihnen erhalten haben, werden Sie per Post einen Zulassungsbrief und ein Visums-Bestätigungsschreiben von uns bekommen. Sie benötigen diese Schreiben für Ihren Visums-Antrag.
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