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Gemäss Bundesverfassung (Art. 63a BV) sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination im schweizerischen Hochschulwesen. Dabei nehmen sie Rücksicht auf die Autonomie der Hochschulen und auf ihre unterschiedlichen Trägerschaften. Wichtige Regelungskompetenz für die Fachhochschulen liegt beim Bund (Bundesgesetz über die Fachhochschulen). Die Kantone sind zuständig für den Vollzug und üben die Aufsicht aus. Träger der Fachhochschulen sind Kantone oder Gruppen von Kantonen (selten private Träger). Die Kantone sind zuständig für die Pädagogischen Hochschulen, für die auch interkantonale Rechtsgrundlagen gelten. Die Kantone können je einzeln oder in Gruppen von Kantonen als Träger auftreten und übernehmen die Aufsicht über die Pädagogischen Hochschulen. Die einzelnen Standortkantone sind Träger der kantonalen Universitäten. Sie haben die Kompetenz zur Regelung und übernehmen deren Aufsicht. Der Bund seinerseits ist Träger des ETH-Bereichs, zu dem die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) sowie die vier eidgenössischen Forschungsanstalten zählen. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz). Der ETH-Rat ist strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs. Bei der Finanzierung der Fachhochschulen und der kantonalen Universitäten tragen die Kantone den Hauptbetrag der öffentlichen Ausgaben, der Bund beteiligt sich jedoch massgeblich daran. Die Kantone übernehmen die Finanzierung der Pädagogischen Hochschulen, der Bund diejenige der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Daneben finanzieren sich die Hochschulen über Zweitmittel (kompetitiv vergebene Bundesbeiträge für Forschungsprojekte) und Drittmittel (private Forschungsmandate, Studiengebühren, Erträge aus Dienstleistungen etc.). Ausgehend vom Hochschulartikel (Art. 63a BV) soll mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), der gesamte Hochschulbereich (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen) künftig von Bund und Kantonen nach einheitlichen Vorgaben gemeinsam gesteuert werden.
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