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Die Bemühungen um die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zählen gegenwärtig zu den vielversprechendsten Ansätzen für die Lösung verschiedener Probleme im Sozialversicherungsbereich. Bereits wurden einige Ziele erreicht. Zudem zeichnen sich vorab im Zusammenhang mit der 5. IVG-Revision weitere Entwicklungen ab. Ist die IIZ aber wirklich ein zukunftsträchtiger Ansatz oder verdeckt sie nur Strukturprobleme, deren Lösung hinausgeschoben wird? Welche rechtlichen Schranken sind der IIZ gesetzt und wie wirkt sich IIZ konkret auf die Versicherten aus?
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