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Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie wird vom Präsidenten geleitet. Die Einladung zur GV erfolgt mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstermin durch einmalige Bekanntmachung in den Publikationsorganen der Gesellschaft. Die Einladung muss die Tagesordnung und die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre, die die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Tagesordnungspunktes verlangt haben, enthalten. Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 100 000 CHF vertreten, können (gemäss GV-Beschluss vom 7. Juni 2002) die Traktandierung eines Tagesordnungspunktes verlangen.
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