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Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS haben ebenfalls Rekurs gegen den Beschluss der Schiedskommission eingereicht. Sie beschweren sich darüber, dass sie zu den Verhandlungen nicht zugelassen wurden. Die Schiedskommission hatte die genannten Verbände jedoch zu einer Stellungnahme eingeladen. FRC, kf und SKS hatten eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Keine der Organisationen hatte aber die Gelegenheit wahrgenommen, an der mündlichen Anhörung vor der Schiedskommission teilzunehmen. Das Verfahren für die Genehmigung von Urheberrechtstarifen sieht im Übrigen vor, dass der Preisüberwacher seine Empfehlung abgeben kann. Die Anliegen der Konsumenten werden damit bereits von dieser Institution wahrgenommen.
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