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Ein Arbeitnehmer, der in Belgien wohnhaft ist und auf regelmäßiger und struktureller Basis in zwei oder mehr EWR-Mitgliedstaaten arbeitet, unterliegt für all seine Arbeitsleistungen der belgischen sozialen Sicherheit. Es ist unerheblich zu wissen, ob er von einem oder mehreren Arbeitgeber(n) beschäftigt wird. Das LSS kann eine Bescheinigung aushändigen, mit welcher die Unterstellung unter das belgische Sozialversicherungssystem bestätigt wird. Das Antragsformular ADIII/RI/Art. 14.2.b ist im Portal der Sozialen Sicherheit verfügbar. Dieses Antragsformular kann ebenfalls für Situationen, in denen Beamte oder Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat als Arbeitnehmer oder Selbständige arbeiten, verwendet werden.
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