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2002 suchte Merz bei verschiedenen Patentämtern in Europa um Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten an, wobei das europäische Patent und eine Marktzulassung datierend von 2002 als Basispatent bzw. als erste Marktzulassung im Europäischen Wirtschaftsraum geltend gemacht wurden. Die Schutzzertifikate wurden erteilt, woraufhin von einem Wettbewerber von Merz Nichtigkeitsklagen, u.a. auch in Österreich, eingebracht wurden. Die parallele Klage vor dem britischen High Court of Justice (Chancery Division) Patentgericht wurde schließlich im Zuge eines Vorabentscheidungsansuchens an den EuGH (Fall C-195/09) verwiesen, welcher sich im folgenden damit zu befassen hatte,
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