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Bundeskompetenzen, auf die aufgebaut werden kann, bestehen insbesondere im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung (Art. 117 BV), im Bereich des Gesundheitsschutzes (Art. 118 BV) und im Bereich der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Art. 95 und 122 BV). Das Führen eines umfassenden elektronischen Patientendossiers, wie es die eHealth-Strategie anstrebt, lässt sich allerdings nicht generell auf diese Verfassungsgrundlagen abstützen, da diese Bundeskompetenzen lückenhaft sind. Das ePatientendossier dient in erster Linie der Gesundheitsversorgung, welche in der Zuständigkeit der Kantone liegt.
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