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Die IVSE wurde am 13. Dezember 2002 verabschiedet. Gegenüber der IHV öffnete sie sich für weitere Bereiche (insb. Einbezug stationärer Suchttherapie-Einrichtungen) und andere Berechnungs- und Abrechnungsmodalitäten (z.B. im Voraus festgelegte Pauschale anstelle von Defizitdeckung). Die IVSE trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin wurde die Liste der bisher der IHV unterstellten Einrichtungen für die neuen Vereinbarungskantone in die IVSE überführt und von den IVSE-Verbindungsstellen bereinigt.
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