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Bei Swimmingpools, Schwimmteichen und Planschbecken in privaten Gärten darf der Schutz der Kleinkinder nicht vergessen werden. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung ‒ ruft einige Ratschläge in Erinnerung, die – zusammen mit der Aufsichtspflicht der Eltern – helfen, Unfälle in Kleingewässern zu vermeiden. Denn: Ein Kind kann in weniger als 20 Sekunden untergehen und ertrinken. Wer an heissen Sommertagen ein erfrischendes Bad weitab vom Lärm der dicht bevölkerten öffentlichen Bäder nehmen will, verfügt mit dem Swimmingpool oder dem Planschbecken über attraktive Alternativen im eigenen Garten. Die Verlockungen des Wassers sind dabei so gross, dass in der Schweiz jährlich fünf Kinder im Alter von null bis neun Jahren beim Baden ertrinken. Wer Eigentümer eines Kleingewässers ist, sollte allein schon aus rechtlichen Gründen mit geeigneten Mitteln für den bestmöglichen Schutz sorgen. Die Botschaft der dreijährigen bfu-Wasser-Sicherheitskampagne ist so einfach wie effektiv: «Kinder immer im Auge behalten. Kleine in Reichweite.»
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