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Ist es gerechtfertigt Art. 190 BV aufzuheben? Die Praxis der gerichtlichen Überprüfung in den Vereinigten Staaten beweist, dass die verfassungsrechtliche Überprüfung nur dann wirksam ist, wenn die Justiz über ein höherrangiges Gesetz entscheidet, das schwer zu revidieren ist. Die europäischen Staaten erfüllen diese doppelte Bedingung bereits durch die EMRK. Es ist deshalb wünschenswert, dass die Schweiz auf nationaler Ebene einen solchen Mechanismus verabschiedet; die Aufhebung von Art. 190 BV ist notwendig, aber nicht ausreichend für diesen Zweck. (sk)
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