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En Suisse, les médias sont protégés par un droit fondamental à la liberté des médias (Art. 17 Cst). Cet article préserve la presse, la radio, la télévision, ainsi que les autres diffuseurs d’informations et représentations de toute intervention étatique, telle que la censure.
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Die Medien werden in der Schweiz durch das Grundrecht der Medienfreiheit (Art. 17 BV) geschützt. Dieses bewahrt primär Presse, Radio, Fernsehen, andere Informationsverbreiter und Darbietungen vor staatlichen Eingriffen wie etwa Zensur. Der Staat wird aber auch verpflichtet, die für die Verbreitung von Informationen, Meinungsäusserungen und Darbietungen notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. In den letzten Jahren haben sich diese Rahmenbedingungen stark verändert: Heute sind die Medien in Unternehmensstrukturen eingebunden, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden und in solchen Strukturen scheint der Platz für Meinungsvielfalt und grundlegende Reflektion nur beschränkt vorhanden zu sein. Doch gerade diese Elemente haben die Medien in der Schweizer Demokratie zu einem unverzichtbaren Pfeiler gemacht: Durch ihre Berichterstattung tragen die Medien als «vierte Gewalt im Staat» zum Funktionieren unserer Demokratie bei, indem sie als Schnittstelle zwischen Machthabern und Wählern die Politik kontrollieren und überwachen.
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